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   VGH Bayern, 12.05.1999 - 23 ZS 99.1327   

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VGH Bayern, 12.05.1999 - 23 ZS 99.1327 (https://dejure.org/1999,44090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.1999 - 23 ZS 99.1327 (https://dejure.org/1999,44090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 (https://dejure.org/1999,44090)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Dies setzt in der Regel voraus, dass zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Dies setzt in der Regel voraus, dass zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Stehen Vorder- und Hinterliegergrundstück in verschiedenem (Allein-)Eigentum, setzt die rechtliche Sicherung in der Regel voraus, dass zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, a.a.O., jeweils Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, NVwZ-RR 2002, 296; Beschluss vom 26. November 2010 - 15 E 1291/10 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18; Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544, allerdings mit der auf die Rechtslage in Brandenburg nicht übertragbaren Einschränkung, dass dies dann nicht gelte, wenn für das Hinterliegergrundstück ein Anschluss über das Vorderliegergrundstück bereits hergestellt sei, hier genüge die Eintragung eines Baulast).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 18.3848

    Zur Erschließung eines Grundstück hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und der

    Dies setzt voraus, dass zulasten des Vorderliegergrundstücks und zugunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 01.04.2020 - 6 K 1918/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Dies setzt, wenn - so wie hier - Vorder- und Hinterliegergrundstück in verschiedenem Eigentum stehen, voraus, dass auch die Verlegung einer Stichleitung durch das Vorderliegergrundstück und deren dauerhafter Benutzung durch den Hinterlieger hinreichend rechtlich abgesichert ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. März 2004 - 15 A 1151/02 -, juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 15. Februar 2000 - 15 A 5328/96 -, juris Rn. 74; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 -, juris Rn. 2; VG Cottbus, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 6 K 1977/16 -, juris Rn. 27; Urteil vom 14. September 2018 - 6 K 1174/14 -, juris Rn. 33; Grünewald, in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544; Blomenkamp, in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1050a; Haack, in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 2210).
  • VG Bayreuth, 25.05.2016 - B 4 K 15.41

    Erhebung eines Kanalherstellungsbeitrags

    Dies setzt voraus, dass zulasten des Vorderliegergrundstücks und zugunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (BayVGH, B. v. 12.05.1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Stehen Vorder- und Hinterliegergrundstück in verschiedenem (Allein-)Eigentum, setzt die rechtliche Sicherung in der Regel voraus, dass zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, a.a.O., jeweils Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 15 A 5184/99 -, NVwZ-RR 2002, 296; Beschluss vom 26. November 2010 - 15 E 1291/10 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18; Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544, allerdings mit der auf die Rechtslage in Brandenburg nicht übertragbaren Einschränkung, dass dies dann nicht gelte, wenn für das Hinterliegergrundstück ein Anschluss über das Vorderliegergrundstück bereits hergestellt sei, hier genüge die Eintragung eines Baulast).
  • VGH Bayern, 15.08.2011 - 20 ZB 11.1638

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Denn erschlossen von einer im öffentlichen Straßengrund befindlichen Kanalleitung werden grundsätzlich nur die an dieser Straßenstrecke unmittelbar angrenzenden Grundstücke, nicht aber Grundstücke (hier eine Teilfläche), welche über eine Stich- oder Seitenstraße an den leitungsführenden Straßenabschnitt angebunden sind (vgl. BayVGH vom 15.7.2008 Az. 20 B 08.1190; vom 12.5.1999 Az. 23 ZS 99.1327; vom 24.1.1996 Az. 23 B 93.567).
  • VG Bayreuth, 04.02.2019 - B 4 S 18.656

    Beitragsrechtliche Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

    Stehen das Vorderliegergrundstück und das Hinterliegergrundstück nicht im gleichen Eigentum, wie dies hier mit dem im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstück Fl.-Nr. aaa/1 und dem im Eigentum der ... GmbH stehenden Grundstück Fl.-Nr. aaa/6 der Fall ist, ist die Herstellung einer Anschlussleitung erst dann möglich und ihr Verbleib auf Dauer gesichert, wenn zu Lasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks entsprechende Grunddienstbarkeiten bestellt sind (BayVGH, B. v. 12.5.1999 - 23 ZS 99.1327 - juris Rn. 2).
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